|
Impressum
Verantwortlich für diesen Internetauftritt
ist:
GREGORS
GmbH
Am Schafwedel 10
21435 Stelle
Telefon: 040 - 31 22 88
Fax: 040 - 31 79 20 04
Email: info@gregors-hamburg.de
Internet: www.gregors-hamburg.de
Amtsgericht: Lüneburg HRB 11 04 11
UST.-ID. Nr.: DE 11 68 22 308
Geschäftsführer: Gregor Mogi
Alle Angebote bei diesem Internetauftritt
sind grundsätzlich freibleibend und teilweise nur begrenzt
buchbar. Bitte haben sie dafür Verständnis.
Urheberrecht
Der Inhalt dieser Webseite unterliegt
dem Urheberrecht der GREGORS GmbH. Texte, Bilder und Aufmachung
dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden.
Für alle Links dieses Internetauftrittes gilt: Wir haben keinerlei
Einfluss auf die Inhalte oder die Gestaltung der gelinkten
Seiten. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich
von allen Inhalten der Seiten, die von unseren Seiten verlinkt
sind sowie zu denen angebrachte Links führen. Die Verantwortung
zu den Inhalten liegt bei den jeweiligen Seitenbetreibern.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die
Schiffsvermietung GREGORS GmbH
I. Geltung der Bedingungen
Die gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen und Angebote
vonGREGORS GmbH erfolgen ausschließlichaufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
II. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von GREGORS GmbH sind freibleibend undunverbindlich.
Der Vertrag kommt erst durch Zugang der schriftlichenAuftragsbestätigung
bei derGREGORS GmbH mit den Unterschriften beider Vertragsparteien
verbindlichzustande.Liegt binnen 8 Tagen nach Ausstellungsdatum
der Auftragsbestätigung GREGORS GmbH dieses Schreiben nicht
vom Kundenunterzeichnet und abgestempelt vor, wird die Bestellung/Bestätigung
als nicht bindend angesehen.
III. Leistungen der Reederei
Die Reederei stellt dem Charterer das Schiff in betriebsbereitem
Zustand einschließlich technischer Betriebsmittel undnotwendiger
Besatzung entsprechend den einschlägigengesetzlichen Bestimmungen
für die vereinbarte Nutzungsdauerund die beabsichtigte Fahrtroute
zur Verfügung.Bei Charterfahrten liegen die Fahrgastschiffe
und Barkassen max.15 Minuten für den Einstieg bereit. Die
aufpreisfreie Zeit für dasVerlassen des Schiffes nach Fahrtende
und Festmachen beträgtebenfalls höchstens 15 Minuten. Darüber
hinaus vom Charterer inAnspruch genommene Zeiten für Aufrüsten
und Entladen werdenje zu dem vereinbarten Stundensatz gesondert
in Rechnunggestellt.Vom Charterer gewünschte Fahrtrouten können
nur unterBeachtung der Wasser- und Wetterverhältnisse sowie
dereinschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der vereinbartenNutzungsdauer
berücksichtigt werden. Treten Umstände ein, diezu einer Verhinderung
oder Beschränkung der Fahrt führen undnicht durch die Reederei
zu vertreten sind - wie z.B. Eisgang,Nebel, Hoch- und Niedrigwasser,
Starkwind, etc. - findet dieVeranstaltung im möglichen verminderten
Fahrtumfang oder amAnlegeplatz statt, ohne dass dem Charterer
ein Anspruch aufMinderung der vereinbarten Vergütung zusteht.Die
Entscheidung über die möglichen Fahrtrouten oder denAbbruch
der Fahrt aus oben genannten Gründen obliegt allein dempflichtgemäßen
Ermessen des Schiffsführers. Die Reedereiübernimmt keine Gewährleistung
dafür, dass vereinbarteAnlegestellen nicht nutzbar sind, etwa
infolge Belegung durchFremdschiffe oder aus anderen von der
Reederei nicht zuvertretenen Gründen.Sollte das vertraglich
vorgesehene Schiff nicht einsatzbereit sein,wird seitens der
Reederei ein geeignetes Ersatzschiff gestellt, essei denn,
die mangelnde Einsatzbereitschaft beruht auf höhererGewalt.
IV. Vergütung
Maßgebend sind bei der Beauftragung vereinbarte Preise wie
siein der Buchungsbestätigung von GREGORS GmbH genanntsind.Die
Charterzeit beinhaltet Rüstzeiten, Leerfahrtzeiten, Wartezeitenund
die Fahrzeit mit den Gästen.Die Fahrzeit beginnt mit Ablegen
des Schiffes vom Anlieger desAbfahrtsortes und endet mit Anlegen
des Schiffes zumvereinbarten Zeitpunkt.Eine Anzahlung in Höhe
der Hälfte des zu erwartenden Preises istnach Erhalt der Buchungsbestätigung
auf das Konto von GREGORS GmbH zu überweisen. Die restliche
Zahlung mussunmittelbar nach Erhalt der Rechnung erfolgen.Zahlt
der Charterer trotz Mahnung und Nachfristsetzung derReederei
nicht spätestens eine Woche vor Fahrtbeginn, kann dieReederei
die Erfüllung des Vertrages verweigern undSchadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen. Die Höhe desSchadensersatzes richtet
sich nach den für den Rücktritt desCharterers vorgesehenen
Pauschalsätzen.
V. Rücktritt des Charterers
Kündigt der Charterer den Vertrag, tritt er aus nicht von
derReederei zu vertretenen Gründen zurück oder nimmt er dievereinbarte
Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behältdie Reederei
den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.Die Schiffsvermietung
GREGORS GmbH kann ohne Nachweis der Schadenshöhe erheben:Bei
einem Rücktritt bis zum 60. Tag vor Leistungsbeginn 40% der
Auftragssumme vom 59. -15. Tag vor Leistungsbeginn 50% der
Auftragssumme ab dem 14. Tag vor Leistungsbeginn 80% der Auftragssumme
4 - 1 Tage vor Leistungsbeginn 100% der Auftragssumme am Tag
der Fahrt 100% der Auftragssumme. Wird ein Auftrag am Fahrtag
oder gar nicht storniert, wird die volleVertragssumme fällig.
Etwaige anfallende Aufwendungenoder sonstige Auslagen werden
dem Kunden in Rechnung gestellt.
VI. Haftung
Der Charterer haftet für Schäden, die der Reederei durch seineGäste,
Mitarbeiter oder Beauftragte zugefügt werden, wie füreigenes
Verschulden. Die Reederei behält sich vor, vom Chartererden
Nachweis einer geeigneten Versicherung zu verlangen.Die Haftung
der Reederei für Schäden des Charterers, seinerGäste, Mitarbeiter
und Beauftragten ist ausgeschlossen, es seidenn, die Schäden
beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeitder Reederei
und deren Mitarbeitern.Im übrigen entspricht die Haftung der
Reederei der Höhe nach dergesetzlich vorgeschriebenen Regelung.Die
Reederei haftet nicht für den Verlust oder Beschädigungeingebrachter
Gegenstände des Charterers, seiner Gäste,Mitarbeiter und Beauftragten.
Es sei denn, der Schaden beruht aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Reederei oder ihrerMitarbeiter.
VII. Bewirtung:
Speisen werden durch Fremdlieferanten nach Wahl desCharterers
geliefert. Es sei denn, es ist mit der Reederei eineBewirtungspauschale
vereinbart worden. Der Lieferant mussjedoch auch Geschirr,
Besteck, Tischwäsche und Servicepersonalfür die Speisen mitbringen.Getränke
können vom Charterer auf den Barkassen komplettselbst organisiert
werden. Auf den Fahrgastschiffen kommen dieGetränke ausschließlich
aus der Bordbar. Ausnahmen müssenschriftlich vereinbart sein.Der
jeweilige Lieferant hat auf Ordnung und Sauberkeit beimVerlassen
des Schiffes zu achten. Ansonsten erhebt die ReedereiReinigungsgebühren.
VIII. Dekoration:
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigenGegenständen
ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung derReederei
nicht gestattet. Sämtliches Dekorationsmaterial muss dengesetzlichen
Brandschutz-vorschriften entsprechen. Die Reedereihaftet nicht
für Verlust oder Beschädigung derartigenDekorationsmaterials.
IX. Schlussbestimmungen:
Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien sind nichtgetroffen.
Änderungen und Ergänzungen der getroffenenVereinbarungen bedürfen
zu ihrer Rechtswirksamkeit derSchriftform. Dies gilt auch
für die Änderung dieserSchriftformklausel.Sollte eine Bestimmung
des Vertrages unwirksam sein oderwerden, wird die Wirksamkeit
der übrigen Vertragsbestimmungendadurch nicht berührt. Die
unwirksame Bestimmung wird durcheine solche ersetzt, die deren
wirtschaftlichen Zweck am nächstenkommt.
AGB
PDF_DOWNLOAD
|